Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Die psychotherapeutische Praxis für Verhaltenstherapie in Bremen hat eine Abrechnungsgenehmigung der kassenärtzlichen Vereinigung und kann somit mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Sonderkostenträgern abrechnen. Dies gilt sowohl für die Einzel- und Gruppentherapien als auch für das Entspannungstraining, sofern eine Indikation besteht.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Zur Abrechnung gesetzlich versicherter Patienten/-innen erfolgt quartalsweise die Einlesung der Krankenkassenkarte. Zunächst stehen Ihnen bis zu sechs probatorische bzw. diagnostische Sitzungen (inklusive der therapeutischen Sprechstunde) zu, in denen gemeinsam geklärt wird, ob eine Psychotherapie indiziert ist. Diese Sitzungen dürfen Sie nutzen, um die psychotherapeutische Arbeitsweise zu erproben. Nach diesen Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse gestellt. Die "eigentliche" Psychotherapie beginnt nach der Genehmigung durch die Krankenkasse.
Private Krankenversicherungen / Beihilfe
Obwohl eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten in der Regel durch die privaten Krankenversicherungen übernommen wird, können die konkreten Regelungen der Kostenübernahme unterschiedlich sein. Bitte kontaktieren Sie daher, am besten bereits vor Aufnahme einer Psychotherapie, Ihre private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle, um die genauen Rahmenbedingungen der Kostenübernahme zu klären.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie / Beratung oder das Coaching selber tragen möchten, werden die Sitzungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat abgerechnet.